UPDATE: 17.04.2020 (vorheriges Update vom 28.03.2020)
UPDATE: 01.05.2020 – Schulöffnung auf 11.05.2020 verschoben: Erklärung der Bundesregierung
UPDATE: 01.05.2020 – Öffnung am 04.05.2020: Beschluss Land NRW
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
wir hoffen sehr, dass es Ihnen und Ihren Liebsten gut geht und Sie auch trotz der Krise fleißig zuhause üben können. Wir möchten Sie über die aktuelle Situation der Musikschule informieren und haben eine Liste von Fragen und Antworten zu der aktuellen Lage zusammengestellt.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team Pianofortelier
Wann öffnet die Schule: 04.05.2020
Auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) §5 vom 01.05.2020 findet ab dem 04.05.2020 der Unterricht an der Musikschule Pianofortelier unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und einem Mindestabstand wieder statt.
Wichtig:
- Der Aufenthalt in Warteräumen ist nicht gestattet! Wir bitten alle Eltern ihre Kinder pünktlich zu bringen und wieder abzuholen! Bei Verspätung wird weder überzogen, noch darf im Warteraum auf Abholung gewartet werden!
- Es besteht zu jeder Zeit Maskenpflicht! Die Schule kann leider keine Masken zur Verfügung stellen (aus Hygienischen und Liefertechnischen Gründen). Wer ohne Maske zum Unterricht erscheint, darf nicht teilnehmen.
- Die von der Schule zur Verfügung gestellten Instrumente (Klaviere, Flügel) werden vor und nach jeder Unterrichtseinheit desinfiziert
- Es werden keine Noten verliehen, bitte eigene Notenbücher nicht vergessen!
Wie lange wird die Schule geschlossen bleiben?
Am 15.04.2020 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern beschlossen die Kontaktsperren bis zum 03.05.2020 zu verlängern. Ab dem 04.05.2020 11.05.2020 sollen Schulen schrittweise den Unterricht wieder aufnehmen. Wann öffentliche und private Musikschulen wieder öffnen dürfen, lässt sich leider nicht mit Sicherheit sagen. Die Bundes- und Landesregierungen evaluieren die Lage ständig.
Zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler, sowie unserer Lehrerinnen und Lehrer, können und wollen wir die Lage nicht selbst beurteilen und müssen uns auf die Kompetenz der Regierung verlassen. Ebenso stehen wir im ständigen Kontakt zum Bundesverband der freien Musikschulen.
Sobald die Kontaktbeschränkungen, sowie Schließungsanordnungen, aufgehoben sind, wird auch der Unterrichtsbetrieb sofort wieder aufgenommen.
Wird der ausgefallene Unterricht nachgeholt?
Die bis zum 19.04.2020 ausgefallenen Unterrichtsstunden werden bis zum Ende des Jahres 2020 nachgeholt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir noch keine konkreten Nachholtermine festlegen können.
Der ab dem 20.04.2020 ausgefallene Unterricht kann eventuell nicht nachgeholt werden und wird daher vorerst anteilig erstattet. Gerne werden unsere Lehrkräfte Ihnen Individualangebote unterbreiten, die dann nachträglich abgerechnet werden. Dies können Nachholtermine in den Sommerferien (nach dem Ende der Kontaktsperre) oder Online-Stunden sein.
Müssen Unterrichtsgebühren weitergezahlt werden?
Für den ab dem 20.04.2020 ausgefallenen Unterricht (voraussichtlich 2 Wochen) werden die Gebühren folgendermaßen erstattet:
Lastschrift: wir werden im Mai und ggf. Juni die Gebühren nur anteilig einziehen, bzw. Abbuchungen aussetzen.
Bitte veranlassen Sie keine Rückbuchungen, sollten Sie einen Fehler bei der Abbuchung bemerken, kontaktieren Sie uns bitte so bald wie möglich.
Dauerauftrag: Sie brauchen nichts zu unternehmen, wir werden die Differenz auf Ihr Konto umgehend zurück überweisen.
Überweisung: anfang Mai werden die Gebühren nur zur Hälfte (anteilig oder gar nicht) fällig. Bitte überweisen Sie den halben Beitrag für diesen Monat. Sie können den regulären Betrag überweisen und wir erstatten die Differenz. Alternativ können Sie die nächste Zahlung aussetzen, wir teilen Ihnen den zu überweisenden Gesamtbetrag bis zur nächsten Fälligkeit mit.
Was wenn Sie die Gebühren auch über den Mai hinaus nicht bezahlen können (Verdienstausfall / Kurzarbeit)?
Bitte rufen Sie uns an!
Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass manche in dieser Krise selbst einen Liquiditätsengpass erleiden können. Insbesondere bei Selbständigkeit oder Kurzarbeit kann jeder Euro über den Ausgang der Krise entscheiden.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen Sie bitte den Betrag nicht zurück, da dies mit zusätzlichen Kosten für uns verbunden ist. Melden Sie sich bitte bei uns! Wir können Buchungen aussetzen und so unnötige Gebühren und Bürokratieaufwand vermeiden.
Wir versprechen, dass wir für alle eine Lösung finden werden!
Werden ersatzweise Online-Stunden angeboten?
Es liegt im Ermessen unserer Lehrer im Einzelfall zu beurteilen, ob die Voraussetzungen ausreichen und sie den Unterricht auch online, von zuhause aus, erteilen können. Dabei spielt sowohl das Instrument, als auch die technische Ausstattung, auf beiden Seiten, eine wesentliche Rolle. Beachten Sie bitte, dass eine Online erteilte Unterrichtseinheit einer regulären Unterrichtseinheit entspricht und entsprechend verrechnet wird.
Bitte sprechen Sie Ihre Lehrkraft an!
Natürlich können Sie jederzeit Ihre Lehrer nach Anregungen oder der Auswahl an Stücken fragen, um die Zeit zu überbrücken.
Sind YouTube-Kurse oder Selbstlern-Apps empfehlenswert?
Ganz klar: Nein!
Es erscheint für viele sehr einfach eine App zu installieren oder etwas aus einem YouTube-Video nachzuspielen. Besonders in der aktuellen Situation ist die Verführung sehr groß und man freut sich über vermeintliche Erfolgserlebnisse.
Aber allein aufgrund der Tatsache, dass eine beidseitige Interaktion beim Selbstlernen fehlt, können sich sehr schnell und einfach grobe Fehler einschleichen, die danach nur sehr schwer abtrainiert werden können! Für ein qualitatives und nachhaltiges Lernergebnis ist das unmittelbare Feedback einer geschulten und erfahrenen Lehrkraft unerlässlich.
Daher raten wir von jeglichen Selbstlern-Apps und -Kursen eindringlich ab!
Weitere Informationen
- 01.05.2020: Verordnung des Landes NRW u.A. zur Öffnung von privaten Musikschulen
- Pressemitteilung des Bundesverbandes der freien Musikschulen
- GESCHLOSSEN wegen Corona-Pandemie
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrkraft oder die Schulleitung.
Schulleitung: +49 (176) 323-713-26
Corona-Hotline der Stadt Gelsenkirchen: +49 (209) 169-5000
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